Grundlage: Eidg. Verordnung vom 16.12.2011 (Stand am 1.1.2018)
Dauer: 3 Jahre
Fachrichtungen:
- textile und elastische Beläge
- Parkett
Bildung in beruflicher Praxis: In einem Fachgeschäft für Bodenbeläge und/oder Parkett oder einem Innendekorationsbetrieb.
Schulische Bildung: 1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule
Berufsbezogene Fächer: Vorbereiten, messen, prüfen; Beläge und Parkett verlegen
Abschluss: Eidg. Fähigkeitszeugnis «Boden-Parkettleger/in EFZ»
Voraussetzungen
Vorbildung:
obligatorische Schule mit mittleren oder hohen Anforderungen abgeschlossen
Anforderungen:
- handwerkliches Geschick
- räumliches Vorstellungsvermögen
- kräftige Konstitution
- robuste Gesundheit
- Beweglichkeit
- gute Umgangsformen